160 - Was macht ein Notar beim Hauskauf oder Grundstückskauf
160 - Was macht ein Notar beim Hauskauf oder Grundstückskauf
Heute mit einem Gast und zwar Behnam Yazdani und deswegen wünschen wir euch den Zuhörer viel Spaß. Leider gibt es kleine Ruckler bei der Aufnahme vom Behnam Yazdani, wir hoffen das es nicht allzu sehr stört.
Was ist ein Notar eigentlich ?
Für die Vermittlung von Immobilien oder den Kauf von Immobilien ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Notare haben auch beratende Funktionen. Notargebühren sind beim Hausbau oder Immobilienkauf unvermeidlich, da der Gesetzgeber die Bestellung eines Notars festlegt. Ihre Aufgaben sind in der Bundesnotarordnung festgelegt.
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- die Beurkundung von Rechtsgeschäften
- die Beglaubigung von Unterschriften
- Grundstücksrecht (z. B. Beurkundung von Grundstücksübertragungen)
- Erbrecht (z. B. Beurkundung von Testamenten)
- Familienrecht (z. B. Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen)
- Gesellschaftsrecht (z. B. Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)
Neben der notariellen Beglaubigung gehört das Aufbewahren von Wertgegenständen oder Geldern ebenfalls zu den Aufgaben des Notars, auch wenn diese Funktion seltener genutzt wird. Besonders beliebt ist sie bei Grundstücksverkäufen. In diesem Fall richtet der Notar ein sogenanntes "Anderkonto" ein, auf das die Gelder eingezahlt werden. Tritt der Kaufvertrag in Kraft, werden die Gelder an den Verkäufer ausgezahlt. So haben sowohl Käufer als auch Verkäufer die Sicherheit, dass das Geld bei einem Rechtsstreit nicht verloren ist, sondern bis zu einer Entscheidung von einer neutralen Person verwaltet wird.
Was ist mit dem Notar gesetzlich vorgeschrieben ?
Die Frage, ob ein Notar bei einem Rechtsgeschäft tätig werden muss, ist im deutschen Recht spezifisch geregelt. Notariell beglaubigte Urkunden sind zwingend erforderlich für:
- Immobilienkaufvertrag
- Gesellschaftsgründungsverträgen
- Erbvertrag Ein Testament kann hingegen notariell beglaubigt werden, ist aber nicht erforderlich. Um jedoch mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist diese Beglaubigung sinnvoll.
Offen sprechen ist sehr wichtig!
Beim Erwerb eines Grundstücks für den Hausbau oder einer Immobilie ist ein notariell beglaubigter Vertragsabschluss notwendig. Zwar fallen Notarkosten an, doch mit etwas Geschick können Sie diese ein wenig reduzieren. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen alle günstigen Varianten des Immobilien- oder Grundstückskaufs aufzuzeigen. Scheuen Sie sich also nicht, ihn direkt darauf anzusprechen.
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